Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der FORMA AG, 8143 Stallikon, Schweiz („FORMA AG“).

 

2. Vertragsabschluss und Vertragsbestandteile

Ein Vertrag (der „Vertrag“) wird durch eine von Kunden platzierte Bestellung abgeschlossen. Ein beidseitig unterzeichneter Vertrag wird nur ausnahmsweise auf besonderen Wunsch ausgefertigt. Prospekte und Kataloge sind nicht verbindlich.

Angaben in Plänen, Zeichnungen und technische Unterlagen sind nur verbindlich, soweit im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird.

Offerten und Projektdokumente sind vertraulich und dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

3. Termine

Terminangaben und Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, sofern sie im Vertrag nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

4. Preise und Rechnungsstellung

Für die Leistungen bezahlt der Kunde den im Vertrag bezeichneten Preis. Alle Preise verstehen sich mangels abweichender Vereinbarung exkl. MWSt und netto EXW (Incoterms 2020), ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge.

Sofern sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Produktions- oder Einkaufskosten von FORMA AG erhöhen (z.B. durch eine wesentliche Veränderung der Wechselkurse, durch Engpässe in der Lieferkette oder durch übermässige Erhöhungen der Rohstoffpreise), kann FORMA AG den Preis anpassen.

Zahlungen sind am Domizil von FORMA AG ohne Abzug zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Anschliessend schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5% pro Jahr.

 

5. Eigentumsvorbehalt

FORMA AG bleibt Eigentümerin der Produkte bis zur vollständigen Bezahlung. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Produkte nicht verkaufen, belasten oder sonst darüber verfügen.

 

6. GEFAHRENÜBERGANG UND ERFÜLLUNGSORT

Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt der Gefahrenübergang mit Lieferung EXW (Incoterms 2020).

 

7. Transport und Versicherung

Der Transport erfolgt mangels abweichender Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art ist Sache des Kunden. Die Verpackung wird von FORMA AG zusätzlich in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

 

8. prüfung und Abnahme

Der Kunde prüft Produkte unverzüglich. Allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich innerhalb von 10 Tagen zu rügen. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Produkte als genehmigt.

Zur Verweigerung der Abnahme berechtigen nur Mängel, welche den Gebrauch eines Produktes wesentlich beeinträchtigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Sie sind jedoch von FORMA AG im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.

Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein und sobald der Kunde ein Produkt von FORMA AG nutzt.

 

9. Gewährleistung

FORMA AG gewährleistet, dass Produkte die vereinbarten und vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für gebrauchte Produkte sowie für Verbrauchs- und Verschleissteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn ein Mangel durch den Kunden, durch Dritte oder durch ein zufälliges Ereignis mitverursacht wurde, insbesondere in folgenden Fällen: nicht sachgemässe Montage, unzulässige oder unsachgemässe Nutzung, unsachgemäss ausgeführte Reparaturen, Verwendung ungeeigneter Ersatzteile sowie chemische oder elektrolytische Einflüsse.

Der Kunde muss festgestellte Mängel unverzüglich melden und umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung treffen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt mangels anderer Abrede im Vertrag 12 Monate. Sie beginnt mit der Versendung der Produkte.

Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich auf Ersatz der mangelhaften Produkte durch Nachlieferung mängelfreier Produkte oder auf Lieferung der für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile. Die mangelhaften Produkte oder die ersetzten Teile sind an FORMA AG zurückzusenden.

Für behobene Mängel beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sie beträgt jedoch maximal 24 Monate ab Versendung der ursprünglichen Lieferung.

Ist FORMA AG nicht in der Lage, einen festgestellten Mangel zu beheben, so ist der Kunde bei nachgewiesenen Mängeln nach schriftlicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine dem Minderwert entsprechende Preisreduktion zu verlangen oder bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten.

 

10. Haftung

Für Schäden des Kunden, die auf eine schuldhafte Vertragsverletzung von FORMA AG zurückzuführen sind, haftet FORMA AG gleich aus welchem Rechtsgrund bis zum Vertragswert. Die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Regressforderungen Dritter, Schäden aus Betriebsunterbrüchen sowie für alle indirekten Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die in dieser Ziffer festgehaltene Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden sowie für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden.

 

11. Höhere Gewalt

Als Anwendungsfälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Störungen der öffentlichen Stromversorgung, der Kommunikationsinfrastruktur sowie der Transportwege, staatliche Massnahmen, Viren- oder Hackerangriffe, Feuer, ausserordentliche Witterungsbedingungen, Epidemien, Nuklear- und Chemieunfälle, Erdbeben, Krieg, Terrorangriffe, Streik und Sabotage.

Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, ihre vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise zu erfüllen, so ist die betroffene Partei von ihrer Haftung wegen Nichterfüllung befreit, solange der Zustand höherer Gewalt andauert. Bei andauernder höherer Gewalt kann jede Partei den Vertrag rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt auflösen.

 

12. Schlussbestimmungen

Ein Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag sind die Gerichte am Sitz von FORMA AG, Stallikon bei Zürich, Schweiz zuständig.